Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Preise, Zahlung, Lieferung
Unsere Preise sind End- und Abholpreise. Die Ware wird nur gegen Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt.
Wir behalten uns vor, Schecks oder andere unbare Zahlungsmittel abzulehnen. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bank‑, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Für Abruf-Aufträge und Aufträge zur späteren Lieferung erbitten wir eine Anzahlung von 30 % der Kaufsumme. Für gewünschte Lieferungen berechnen wir einen Pauschalbetrag lt. Aushang.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
3. Liefertermine
Liefertermine und Lieferfristen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart werden. Werden vertraglich vereinbarte Liefertermine von uns lediglich geringfügig überschritten, kann der Käufer von dem Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er an der Vertragserfüllung kein Interesse mehr hat.
4. Verzugsfolgen
Geraten wir mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, d.h. können wir aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht leisten, kann der Käufer erst nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrage zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn der Vertrag nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erfüllt wurde. Bei sonstigen Pflichtverletzungen kann der Käufer ohne Einhaltung einer Nachfrist nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm das Festhalten aufgrund der Pflichtverletzung nicht mehr zugemutet werden kann.
Macht der Käufer Schadenersatz geltend, so kann er Ersatz des ihm nachweislich entstandenen Schadens verlangen, nicht aber Ersatz eines entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen weitergehenden Folgeschadens.
Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung oder die rechtzeitige Vertragserfüllung unmöglich machen, geben uns das Recht die Vertragserfüllung bis zur Beseitigung des Hindernisses zu verweigern. Diese Umstände sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Wird hierdurch die Vertragserfüllung für uns oder den Käufer unzumutbar, so kann jede Vertragspartei von dem Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten.
Der Käufer gerät mit der Kaufpreisforderung mit Ablauf von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Der Käufer hat für den Fall des Zahlungsverzuges 5% Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Ihm ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Verweigert der Käufer die Vertragserfüllung oder nimmt er die gekaufte Ware nach Eintritt des Verzuges und erfolgter fruchtloser Fristsetzung nicht ab und zahlt er den Kaufpreis nicht, so können wir entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt 20% des Kaufpreises, es sei denn der Käufer weist nach, dass uns kein Schaden oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens behalten wir uns vor.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst allen Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an der gekauften Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Wenn der Käufer die Ware an einen Dritten weiterveräußert, tritt er uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises seine Ansprüche gegen den Erwerber ab. Die Weiterveräußerung ist uns unverzüglich anzuzeigen sowie den Erwerber zu benennen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Verlangen wir Schadenersatz, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware durch freihändigen Verkauf unter Abzug entstehender Kosten zu verwerten und auf unsere offenen Forderungen zu verrechnen.
6. Gewährleistung und Haftung
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß den vorgelegenen Produktbeschreibungen sowie den vorgelegenen Mustern und Modellen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Fehlt der Ware eine Beschaffenheit im vorgenannten Sinne oder ist die Ware für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet bzw. weist sie keine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (Sachmangel), stehen dem Käufer die Rechte auf Nacherfüllung innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware dergestalt zu, dass wir anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) berechtigt sind, wenn die Lieferung einer mangelfreien Sache mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre und die Nachbesserung für den Käufer ohne erhebliche Nachteile ist.
Als fehlgeschlagen gilt die Nachbesserung, wenn nicht anderes vereinbart ist, mit dem zweiten erfolglosen Versuch. Die Nachbesserungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen ab den Zeitpunkt des Zugangs der Mängelrüge bzw. nach dem ersten Nachbesserungsversuch und der Mitteilung über deren Erfolglosigkeit. Ist die Ware bei fehlgeschlagener Nachbesserung bereits verarbeitet, kann der Käufer lediglich verlangen, dass der Kaufpreis herabgesetzt wird (Minderung). Verlangt der Käufer, dass der Kaufpreis herabzusetzen ist, ist dieser in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Kannte der Käufer den Mangel bereits bei Vertragsschluss, so ist ein Minderungsrecht ausgeschlossen.
Liefern wir zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so ist der Käufer zur Rückgewähr der mangelhaften Ware verpflichtet.
Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der Ware mitgeteilt werden. Die Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß hiergegen schließt sämtliche Nacherfüllungsansprüche aus.
Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Lieferung der Ware ein Mangel, so wird nicht vermutet, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorgelegen hat, wenn diese Vermutung mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung oder Verarbeitung der Ware.
Der Käufer ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel lediglich unerheblich ist. Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ein weitergehender Schadenersatz i.S.d. § 475 Abs. 3 BGB, insbesondere bei Verletzung einer Nebenpflicht oder bei sonstigen Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Wird Ware nach den besonderen Vorgaben des Käufers gefertigt, so sind nur diese Vertragsbestandteil. Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer nur in dem genannten Umfang zu. Insbesondere ist er nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn lediglich geringfügig von den Vorgaben abgewichen wird.
Bei Velours-Teppichfußboden kann es ggf. zu sog. Florscheitelungen kommen, die nach der Verlegung des Teppichbodens zu fleckenartigen Schattierungen führen. Hierdurch wird die Haltbarkeit der Ware nicht beeinträchtigt. Die Ursache der Florscheitelung ist auf Einwirkungen des Verlegeortes zurückzuführen, welche wir nicht zu vertreten haben.
Es handelt sich bei der Florscheitelung lediglich um eine optische Erscheinungsform, die keinen Sachmangel darstellt.
Gelieferte Ware ist vor Verarbeitung auf einwandfreien Zustand und Maßgenauigkeit zu prüfen.
7. Verlegearbeiten
Die Firma Zentex nimmt keine Verlegearbeiten vor. Diese werden vielmehr nur bei entsprechendem Auftrag des Kunden an unabhängige und selbständige Fachbetriebe vermittelt. Die Verlegearbeiten erfolgen deshalb in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Verlegefachbetrieb, insbesondere also auf eigenes Risiko und Rechnung des Verlegefachbetriebes.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Lutherstadt Wittenberg, wenn und soweit das Gesetz etwas anderes nicht zwingend vorschreibt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.